HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

HANDELS- UND GESELLSCHAFTS-RECHT

ANSPRECHPARTNER

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Dr. Johannes Delheid

Fachanwalt für 
Handels- und Gesellschaftsrecht

Friedhelm Hammer

Alexander Hammer, LL.M.

HANDELS- UND GESELLSCHAFTS-RECHT

Das Handelsrecht wird zumeist als „Sonderprivatrecht der Kaufleute“ umschrieben. Somit überrascht nicht, dass seine Geltung grds. von der Kaufmannseigenschaft der Beteiligten abhängig ist. Über Kaufleute im klassischen Sinne hinaus erklärt das Handelsgesetzbuch, als wichtigste Rechtsquelle des Handelsrechts, die Vorschriften über Kaufleute aber auch auf Handelsgesellschaften – also Personengesellschaften wie die GbR, OHG und KG sowie Kapitalgesellschaften wir die UG, GmbH und AG – für entsprechend abwendbar. Ein Grund dafür, dass das Handelsrecht oft in einem Atemzug mit dem Gesellschaftsrecht genannt wird. Entsprechend versteht sich die entsprechende Fachanwaltschaft mit „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“.

Wir beraten Mandanten sowohl im Hinblick auf die für die jeweilige Tätigkeit angebrachte Rechtsform sowie zu allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Bei Konflikten in Gesellschaften verfügen wir über Erfahrung in der Interessenvertretung und der Erarbeitung von Lösungsmodellen.

Ebensolche Erfahrung können wir einbringen zum Recht der Handelsvertreter, Vertragshändler und Franchisenehmer sowie zum Direktvertrieb. Wir zeigen Ihnen Vor- und Nachteile der jeweiligen Vertriebsformen auf und unterstützen Sie nicht nur bei der Wahl des für Sie geeignetsten Vertriebsmodells, sondern auch der konkreten Ausgestaltung der erforderlichen Verträge. Auch Fragen zum Ausgleichsanspruch gemäß bzw. analog § 89b HGB, Wettbewerbsverboten sowie zu den Kontroll- und Informationsrechten des Handelsvertreters beantworten wir Ihnen zuverlässig.

Und sollte sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lassen, führen wir Ihren Rechtsstreit vor allen nationalen Gerichten. Über unser Netzwerk LEX-EUREGIO lösen wir auch Ihre grenzüberschreitenden Probleme.

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