MARKENRECHT

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Friedhelm Hammer

MARKENRECHT

Marken sind Zeichen, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen unterscheiden. Sie sind somit für die Entwicklung der Identität eines Unternehmens unerlässlich. Dem Kunden wird durch die Anbringung einer Marke ermöglich, sich bewusst und ohne Verwechslungsgefahr für eine bestimmte Ware oder Dienstleistung zu entscheiden.

Das Markenrecht übernimmt die Aufgabe, Kennzeichen des Unternehmers vor der Benutzung durch Dritte zu schützen und Verwechslungen im Geschäftsverkehr zu verhindern.

Hierbei ist der Schutz des Markenrechts aber nicht nur auf Marken beschränkt. Vielmehr werden durch das Markenrecht auch geschäftliche Bezeichnungen und geographische Herkunftsangaben geschützt.

Marken erlangen entweder Schutz durch Eintragung eines Zeichens als Marke in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes bzw. des Amtes der Europäischen Union für Geistiges Eigentum oder durch Benutzung im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat.

Wir beraten und unterstützen Sie auf dem Weg zur Eintragung Ihrer Marke. Werden Ihre Marken- oder sonstigen Kennzeichenrechte verletzt, vertreten wir Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Zudem verteidigen wir Sie, wenn Sie selbst aufgrund einer (angeblichen) Verletzung von Markenrechten in Anspruch genommen werden.

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