BAU- UND ARCHITEKTENRECHT.

BAU- UND ARCHITEKTENRECHT.

ANSPRECHPARTNER

ANSPRECHPARTNER

Carlo Soiron

Günter Stieldorf

Markus Cosler

Fachanwalt für
Bau- und Architektenrecht

Markus Meyer

Fachanwalt für
Bau- und Architektenrecht

Melanie Bentz

Fachanwältin für
Bau- und Architektenrecht

Marcel Mommertz

Stefan Hütten

BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

Das private Baurecht ist einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte. In diesem Bereich beraten wir Sie außerprozessual. Sind gerichtliche Rechtsstreitigkeiten unvermeidbar, erfolgt die gerichtliche Vertretung regional und überregional.

Wir sind für Sie Ansprechpartner bei der Prüfung und Gestaltung von Verträgen, die auf Ihr konkretes Bauvorhaben abgestimmt sind.

Unser Mandantenkreis umfaßt im Bereich des privaten Baurechts sowohl Bauherren, als auch Generalunternehmer, Bauunternehmen und Bauträger, die wir bei den Vertragsverhandlungen und bei der Abwicklung des Bauvorhabens und bei der  Geltendmachung von Werklohn- bzw. Gewährleistungsansprüchen beraten und vertreten.

Umfassen beraten wir Sie auch gerne zu Fragen des Nachtragsmanagements und der Vertragsanpassung bei geänderten Grundlagen der Bauausführung, bei Behinderungen und Terminverschiebungen sowie bei der Sicherung von Beweisgrundlagen sowie bei der rechtlichen Absicherung von Werklohnansprüchen durch Bürgschaft und Bauhandwerkersicherungshypothek.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer baurechtlichen Tätigkeit ist das Architektenrecht, das sowohl alle Fragen der Architektenhaftung als auch das hochkomplexe Honorarrecht der Architekten bei der Durchsetzung von Honoraransprüchen umfaßt.

Neben Architekten vertreten wir in diesem Bereich Ingenieure, Projektsteurer, Fachingenieure und weitere, in der Planung fachlich Beteiligte.

Die Gestaltung und Prüfung von Architektenverträgen ist ebenfalls ein Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit.

Im Bereich des Haftungsrechts ist die Beratung und Prozessführung in enger Koordination mit der jeweiligen Haftpflichtversicherung des Architekten selbstverständlich.

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