Dr. Johannes Delheid studierte 1971 in Köln und legte dort sein erstes juristisches Staatsexamen ab. Im Jahre 1973 folgte die Promotion am Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Köln zur tarifrechtlichen Problematik der Tarifzuständigkeit.
Nach dem 2. Staatsexamen im Jahre 1975 trat er in die Kreishandwerkerschaft Aachen ein, deren Hauptgeschäftsführer er bis 1997 war. Im Jahre 1978 erfolgte darüber hinaus die Zulassung als Anwalt. Seit dem Jahre 1987 ist er ferner Syndikus des Bundesverbandes der Deutschen Buchbinder (BDBI). Auch ist er ständiger Berater einer Vielzahl von Unternehmerorganisationen des Handwerks und Lehrbeauftragter an der katholischen Hochschule NRW.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind das Arbeitsrecht (insbesondere auch Restrukturierungsberatung, Betriebsveräußerung und Betriebsstilllegung, Interessenausgleich und Sozialplan, Recht der Vorstände und GmbH-Geschäftsführung, als auch Managerhaftung) sowie Gesellschafts- und Erbrecht, speziell die Nachfolgegestaltung. Er berät und vertritt beim Erwerb oder Verkauf von mittelständischen Unternehmen. Seine diesbezügliche Erfahrung bezieht er – neben den Mandaten – auch aus langjähriger Aufsichtsrats- und Beiratstätigkeit.