DR. MARTIN WEBER

Dr. Martin Weber wurde 1971 in Aachen geboren. Nach dem Abitur im Jahre 1990 am Pius-Gymnasium, Studium der Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften in Trier, Köln, Lausanne und Bonn. Danach Betätigung im Deutschen Bundestag sowie Promotion bei Prof. Dr. Joachim Burmeister und Prof. Dr. Stefan Muckel im Wirtschaftsverwaltungsrecht an der Universität zu Köln. Referendariat in Aachen und Köln von 1998 bis 2000 mit Schwerpunkt im öffentlichen Recht, insbesondere Umweltrecht. Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2000.

Seit dieser Zeit ist Herr Dr. Weber in der Sozietät zuständig für öffentliches Recht und Vergaberecht. Zu seinen Kompetenzkreisen im öffentlichen Recht zählen das öffentliche Bau- und Planungsrecht, Umweltrecht, Denkmalschutzrecht sowie das Wirtschaftsverwaltungsrecht. Mit dem öffentlichen Recht verbunden sind dabei die Gestaltung öffentlich-rechtlicher Verträge und das Grundstücksrecht, einschließlich Verträgen zu Grundstücken bzw. Grundstückskaufverträgen. Im Vergaberecht ist er sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch für Bieter tätig. Zudem verfügt Dr. Weber über langjährige Erfahrung in der Vertretung vor Vergabekammern und Oberlandesgerichten in Nachprüfungsverfahren.

Herr Dr. Weber war in der Zeit von 2010 bis 2015 Lehrbeauftragter für öffentliches Baurecht an der Alanus Hochschule in dem Masterstudiengang Architektur und zuvor auch Dozent der Handwerkskammer Aachen für Vergaberecht. Seit dem Jahr 2020 ist er Lehrbeauftragter für öffentliches Baurecht an der FH Aachen. Als Referent ist er regelmäßig für Schulungen und Vorträge im öffentlichen Bau- und Planungsrecht sowie Vergaberecht tätig. Ferner veröffentlicht er Beiträge im Vergaberecht sowie im Wirtschaftsverwaltungs- und Umweltrecht. Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht und der Arbeitsgemeinschaft für Vergaberecht im Deutschen Anwaltverein sowie im Deutschen Vergabenetzwerk.

Herr Dr. Weber ist Mitglied im Aachener Anwaltverein (AAV) sowie Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV). Zudem ist er Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht und der Arbeitsgemeinschaft für Vergaberecht im Deutschen Anwaltverein sowie im Deutschen Vergabenetzwerk.

• Mitautor des Berliner Kommentars zum Wasserhaushaltsgesetz, Berendes/ Frenz (Hrsg.), Erich Schmidt Verlag, 2. Auflage 2017

• Anmerkung zu dem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 05.04.2006 (VII Verg 7/06) zur Ausschreibung der Übertragung von Aufgaben nach dem Gesetz über den Rettungsdienst, Vergabe R 2006, 791 – 793

• Die „banküblichen Geschäfte“ im Sinne des Geschäftsrechts der Sparkassen, Hochschulschriften zum Staats- und Verwaltungsrecht, Hänsel-Hohenhausen, Frankfurt a.M., München, London, New York, 2003

• Verschärfung von Immissionsrichtwerten durch EG-Richtlinien und ihre Folgen, NVwZ 2000, 1138-1140 (zusammen mit Dr. Thomas Gerhold)