WOHNUNGSEIGENTUMRECHT.

WOHNUNGS
EIGENTUMRECHT.

ANSPRECHPARTNER

ANSPRECHPARTNER

Marc Soiron

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Markus Meyer

Markus Cosler

WOHNUNGSEIGENTUMRECHT

Beim Wohnungseigentum müssen viele verschiedene Interessen unter einen Hut gebracht werden. Die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft sitzen daher in einem Boot, welches es durch eine Vielzahl von oftmals kostenintensiven Entscheidungen zu navigieren gilt.

Unser mit dem Wohnungseigentumrecht betrautes Anwaltsteam, unter dem sich auch ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht befindet, hilft Ihnen und Ihren Miteigentümern daher bei Fragen des „ob“ und „wie“, bevor es zu Auseinandersetzungen kommt, die dann das Klima in der Gemeinschaft vergiften. Wir beraten aber natürlich auch in Fragen der prozessualen Durchsetzung von Rechten, z.B. der Anfechtung von Beschlüssen durch den Einzelnen oder der Beitreibung von Hausgeldern für die Gemeinschaft. Dabei können Sie auf die Erfahrung unseres spezialisierten Anwaltsteams aus einer Vielzahl von Verfahren und die Kenntnis insbesondere der prozessualen Besonderheiten sowie der einschlägigen Rechtsprechung vertrauen, was für eine Rechtsberatung auf höchstem Niveau sorgt und Ihnen zu Ihrem Recht verhilft.

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