Die Dauer der Gewährleistung bei PV-Modulen ist in der Praxis häufig ein Streitthema. Zugunsten unserer Mandantin wurde uns von der Kanzlei Delheid Soiron Hammer Rechtsanwälte bestätigt, dass die kaufrechtliche Gewährleistung für derartige Module grundsätzlich nur 2 Jahre beträgt.
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