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Banken- und Kapitalmarktrecht

Banken- und Kapitalmarktrecht


Das Bankrecht und das Kapitalmarktrecht werden häufig in einem Atemzug genannt, sind aber zwei eigenständige und vielschichtige Rechtsgebiete.

Das Bankrecht umfasst dabei im Kern die Geschäftsverbindung zwischen Kreditinstituten und Kunden, wobei insoweit Rechtsfragen betreffend Allgemeine Geschäftsbedingungen, das Bankvertragsrecht im Allgemeinen, das Konto und dessen Sonderformen, das Kreditvertragsrecht und das Recht der Kreditsicherung auftreten können.

Aber auch das Rechts des Zahlungsverkehrs, insbesondere Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr oder betreffend Debitkarte, Electronic Banking und elektronisches Geld sowie das Kreditkartengeschäft ist praxisrelevant und anfällig für Rechtsstreitigkeiten.

Schließlich umfasst das Bankrecht auch den Wertpapierhandel, das Depotgeschäft, das Investmentgeschäft, das Konsortial-/Emissionsgeschäft, die Vermögensverwaltung und -verwahrung sowie die Gebiete des Factoring/Leasing, der Geldwäsche, des Datenschutzes und der Bankentgelte.

Das Kapitalmarktrecht regelt demgegenüber die Emission und den Handel mit fungiblen Anlageinstrumenten und dient sowohl dem Individualschutz der Kapitalanleger als auch dem Funktionsschutz des Kapitalmarkts und der Wirtschaft. Dabei stellt das Kapitalmarktrecht die Rechtsgebiete wie Aktienrecht, Wertpapierrecht und Börsenrecht in einen Zusammenhang.

Einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wurde das Kapitalmarktrecht bspw. durch die Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Deutsche Telekom AG wegen angeblicher Prospektunrichtigkeiten im Börsengang DT3 oder gegen die Volkswagen AG im Zusammenhang mit dem aktuellen Abgasskandal. Aber auch viele Privatanleger führten in den vergangenen Jahrzehnten Prozesse aufgrund vermeintlicher Falschberatungen im Rahmen von Anlagen im sog. Grauen Kapitalmarkt.

Letztlich können sich sowohl im Bankrecht, als auch im Kapitalmarktrecht komplexe Haftungsfragen, z. B. infolge fehlerhafter Beratung oder Aufklärung, stellen.

Gerne beraten wir Sie durch unsere Qualifikation und Spezialisierung kompetent und engagiert sowohl im Bankrecht, als auch im Kapitalmarktrecht. Dabei vertreten wir dann auch deutschlandweit Ihre Interessen fachkundig vor Gericht.

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