Der Anteil der Senioren in Deutschland wird von Jahr zu Jahr größer. Damit bekommen auch die rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen des Alters zunehmendes Gewicht. Für diese grundlegend geänderte Lebenssituation, der sich die Menschen im fortschreitenden Alter gegenübersehen, hat sich in den letzten Jahren der Begriff des „Seniorenrechts“ herausgebildet, ohne dass hiermit ein abgeschlossenes eigenes Rechtsgebiet gemeint wäre. Ziel unserer Beratungstätigkeit ist es dabei, Ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben im Alter zu ermöglichen.
Damit Sie nicht morgen vor großen Problemen stehen, beraten wir Sie heute zu folgenden Themenkomplexen:
– Ausstieg aus dem Arbeitsverhältnis
– Gesetzliche Altersversorgung (Altersrente, Erwerbsunfähigkeitsrente)
– Betreuungs- und Vorsorgerecht
– Pflegerecht und Heimverträge
– Erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten