Unser „Team Arbeitsrecht“ deckt die gesamte Palette der arbeitsrechtlichen Probleme und Fragestellungen ab. Wir beraten und vertreten nicht nur in den klassischen Bereichen Kündigung und Kündigungsschutz, sondern auch in schwierigen tariflichen und betriebsrechtlichen Fragen.
Die Vielzahl von Rechtsregeln, die bei in abhängiger Tätigkeit geleisteter Arbeit bestehen, ist unser Metier. Wir arbeiten umfangreich im Bereich der Betriebsverfassung (Mitbestimmung, Sozialplan, Interessenausgleich, Personalvertretungsrecht, etc.) sowie im „Dienstrecht der Geschäftsführer und Vorstände“ und in den Spezialgebieten „Arbeitsrecht in der Kirche“ und „Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst“.
Die Erstellung von Arbeits- und Dienstverträgen sowie deren Prüfung ist ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit. Unsere langjährige und vielfältige Tätigkeit und die daraus gewonnen Erfahrungen ermöglichen es uns, auch sehr schwierige und komplexe Rechts- und Streitfragen mit der gebotenen Argumentationsweise und Strategie zu lösen oder auch im streitigen Verfahren zu vertreten.
Wichtigster Teil unserer Arbeit ist die vorbeugende Beratung und die Begleitung unserer Mandanten in Phasen der Umstrukturierung und der Änderungen von Arbeitsbedingungen. Dabei gehen wir von einer ganzheitlichen Betrachtung der Problemkonstellationen aus und bringen in die Gespräche mit unseren Mandanten sowohl ökonomische wie auch psychologische Gesichtspunkte ein – wiederum unter Einbringung unseres Erfahrungswissens im Rahmen der von der Rechtsprechung vorgegebenen arbeitsrechtlichen Koordinaten.
Wir vertreten Betriebe und Arbeitgeber aller Wirtschaftsbereiche, aber ebenso auch Arbeitnehmer der nicht von uns vertretenen Firmen.