Der Bereich des Medizinrechts erfasst ein breites Spektrum, welches bei uns von mehreren Kolleginnen und Kollegen abgedeckt wird.
Auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts vertritt unser Kollege Frank Gävert vornehmlich Patienten (aber auch Ärzte und Zahnärzte) bei der im Raum stehenden Frage einer möglichen Falschbehandlung.
Wir unterstützen Sie bei:
- Der Aufarbeitung und Feststellung des Sachverhalts
- Der Beschaffung der Behandlungsunterlagen
- Der Bewertung des medizinischen Sachverhalts (beispielsweise durch Einholung von Gutachten bei der Gutachterkommission oder beim Medizinischen Dienst)
- Der außergerichtlichen und gerichtlichen Anspruchsdurchsetzung (Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld)
Insbesondere Fragen der Praxisnachfolge, aber auch solche der gemeinschaftlichen Berufsausübung (in Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft oder MVZ, bei Job-Sharing oder hälftiger Zulassung, Kooperation zwischen stationären und ambulanten Einrichtungen) werden von unserem Gesellschaftsrechtlich tätigen Kollegen Alexander Hammer bearbeitet.
Im Bereich der Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und gerichtlich bestellter Betreuung steht Ihnen unsere Kollegin Gina Lücker mit Rat und Tat zur Seite.