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Medizinrecht

Medizinrecht


Unsere beiden Fachanwälte für Medizinrecht haben eine unterschiedliche Ausrichtung. Damit ist innerhalb des Schwerpunktgebietes ein breites Spektrum vertreten:
Rechtsanwalt Gävert hat den zivilrechtlichen Schwerpunkt übernommen. Dazu gehört das Arzthaftungsrecht. Wir vertreten hier Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Berufshaftpflichtversicherer und Patienten.
Prof. Dr. Stock ist mehr öffentlich-rechtlich ausgerichtet. Dies betrifft insbesondere das Recht der Gesundheitsberufe, die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung sowie die Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung. Eine Spezialisierung besteht im Hinblick auf die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse bei Ärzten, Psychotherapeuten und Pflegeberufen.
Fragen der Praxisnachfolge und der gemeinschaftlichen Berufsausübung (in Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft oder MVZ, bei Job-Sharing oder hälftiger Zulassung, Kooperation zwischen stationären und ambulanten Einrichtungen) betreffen das Zivil- und das Öffentliche Recht gleichermaßen. So ist es auch in ganz anderen Bereichen, wie z.B. bei Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und gerichtlich bestellter Betreuung. Es findet deshalb ein reger kollegialer Austausch statt.

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