Das Wettbewerbsrecht dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucher sowie sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen und schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.
Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht sind regelmäßig auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und Ersatz der Abmahnkosten gerichtet.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Verfahrensstadien in Fragen des Wettbewerbsrechts. Außergerichtlich verteidigen wir Sie gegen Abmahnungen oder mahnen Ihre Mitbewerber, die sich im Geschäftsverkehr unlauter verhalten, in Ihrem Namen ab. Darüber hinaus vertreten wir Sie bei gerichtlichen Streitigkeiten. Auch außerhalb von streitigen Verfahren stehen wir Ihnen bei der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von geplanten Werbemaßnahmen oder von Verträgen zur Verfügung.