Ein Mietverhältnis ist oftmals ein sensibles Thema. Die Parteien sind in den meisten Fällen ein längerfristiges Vertragsverhältnis eingegangen, welches sich durch Rechte und Pflichten beider Parteien auszeichnet. Oft entscheidet daher schon das „wie“ der Herangehensweise über Erfolg und Misserfolg der Problemlösung. Unser mit dem Mietrecht betrautes Anwaltsteam, unter dem sich auch ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht befindet, nimmt Sie daher an die Hand, um für Ihre gegenwärtige Situation für Sie das beste Ergebnis zu erzielen.
Wir unterstützen Sie schon beim Abschluss privater oder gewerblicher Miet- und Pachtverträge, da schon in diesem Stadium oft Fehler passieren, die sich im Laufe des langen Vertragsverhältnisses kaum noch korrigieren lassen.
Im Rahmen bestehender Mietverhältnisse stehen wir Ihnen z.B. bei der Erstellung und Durchsetzung von Mieterhöhungsbegehren und Betriebskostenabrechnungen zur Seite oder bei der Überprüfung selbiger auf ihre Rechtmäßigkeit. Auch andere Schwierigkeiten bei Mietminderungen oder sonstigen Pflichtverletzungen des Vertrages werden von uns professionell betreut und beraten.
Schließlich unterstützen wir Sie tatkräftig bei der Beendigung und Abwicklung Ihres Miet- oder Pachtvertrages. Denn vielfach ist es schon schwierig zu beurteilen, ob und inwieweit ein Recht zur Kündigung besteht oder ein in dem Mietobjekt zurückgebliebener Schaden die Abrechnung der Kaution oder weitere Schadensersatzansprüche tangiert. Hier können Sie auf die Erfahrung unseres spezialisierten Anwaltsteams aus einer Vielzahl von Verfahren und die Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung vertrauen, was für eine Rechtsberatung auf höchstem Niveau sorgt und Ihnen zu Ihrem Recht verhilft.