Pro Jahr versterben in Deutschland ca. 1 Million Menschen. Ein Großteil der Verstorbenen hat zum Zeitpunkt ihres Todes keine Verfügung von Todes wegen errichtet. Dies kann zu langwierigen Streitereien innerhalb der Erbengemeinschaften und sogar zu fatalen finanziellen Problemen für den Ehe- oder Lebenspartner führen.
Auch wenn wohl niemand gerne über den Tod nachdenkt, stellen sich viele Menschen die Frage, ob und in welcher Form die Angehörigen abgesichert sind, oder aber das eigene errichtete Lebenswerk auch nach dem Tode erhalten werden kann. Auch die Frage nach der günstigsten steuerrechtlichen Konstellationen sollte beantwortet werden. Hier können insbesondere Schenkungen und vorweggenommene Erbfolge oftmals zu erheblichen steuerlichen Einsparungen bei den Erben führen.
Mit der Errichtung eines eigenen Testamentes oder eines Erbvertrages kann die gesetzliche Erbfolge außer Kraft gesetzt werden und der Erblasser kann selber bestimmen, wer Erbe wird und was an wen vererbt oder vermacht werden soll.
Vor dem Hintergrund, dass sich im Laufe der Jahre die persönlichen und finanziellen Verhältnisse oft verändern, sollte auch das ggf. bereits bestehende Testament hin und wieder auf seine Richtigkeit und den aktuellen Willen überprüft werden.
Die auf das Erbrecht spezialisierten Rechtsanwälte unserer Kanzlei, Herr Dr. Martin Weber und Herr Marc Soiron, beraten Sie in sämtlichen relevanten Themen des Erbrechts.