Krisen gehörten schon immer zum Privat- sowie zum Wirtschaftsleben. Die Aufgabe eines Insolvenzrechtlers liegt darin, in einer solchen Situation auch Chancen und neue Perspektiven zu erkennen. Wir beraten Privatpersonen, Unternehmen und Geschäftsleiter in Sanierungs- und Restrukturierungssituationen und wickeln Privat- und Unternehmensinsolvenzverfahren ab.
Im Vordergrund unserer Tätigkeit bei gewerblichen Insolvenzen steht stets die Fortführung noch laufender Geschäftsbetriebe zur Wahrung der Möglichkeit einer erfolgreichen Sanierung. Privatpersonen betreuen wir während der Wohlverhaltsphase und zeigen diesen die Möglichkeit eines neuen Anfangs auf.