Das Urheberrecht schützt die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Als Schöpfer des Werkes wird dem Urheber das Recht zugesprochen, zu bestimmen, wer das Werk auf welche Art nutzen darf. Die Ansprüche bei Verletzung von Urheberrechten sind regelmäßig auf Beseitigung, Unterlassung, Auskunft, Ersatz der Abmahnkosten und Schadensersatz gerichtet.
Wir beraten und vertreten Urheber sowie Rechteinhaber bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung ihrer urheberrechtlichen Ansprüche gegen die Rechteverletzer. Außergerichtlich verteidigen wir Sie aber auch gegen Abmahnungen und vertreten Sie bei gerichtlichen Streitigkeiten. Dies gilt insbesondere auch in „Filesharing“-Fällen. Außerhalb von streitigen Verfahren stehen wir Ihnen bei der Beurteilung urheberrechtlicher Fragestellungen zur Verfügung.