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Haftungsrecht

Haftungsrecht

Eng verbunden mit dem Versicherungsrecht ist das sog. Haftungsrecht. Dieser Bereich umfasst die vertragliche und außervertragliche Haftung eines Schädigers gegenüber einem Geschädigten. In der Praxis sind insoweit unzählige Konstellationen denkbar, die dazu führen können, dass Sie von jemand anderem den Ersatz von materiellen Schäden und Schmerzensgeld fordern können.

Das vertragliche Haftungsrecht regelt den Ersatz von Schäden, die Ihnen aus und in Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis entstanden sind. Denn durch einen Vertrag können für eine oder beide Vertragsparteien Verpflichtungen begründet werden, für deren Erfüllung gehaftet wird. Der Bereich des vertraglichen Haftungsrechts umfasst sämtliche denkbaren Vertragstypen, aber auch eine mögliche vor- und nachvertragliche Haftung.

Das außervertragliche Haftungsrecht regelt den Ersatz von Schäden, die Sie in Kontakt mit Privatpersonen und Unternehmen erleiden, zu denen Sie in keinerlei (vertraglicher) Sonderbeziehung stehen. Dieser Bereich umfasst beispielsweise das Produkthaftungs- und Verkehrsrecht sowie das Recht der Verkehrssicherungspflichten. Denn derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden anderer möglichst zu verhindern.

In der Praxis stehen Geschädigten oft vertragliche und außervertragliche Ansprüche nebeneinander zu.

Sollten Sie einen Schaden erlitten haben, für den jemand anderes verantwortlich ist, steht Ihnen unser kompetentes und prozesserfahrenes Haftungs-TEAM mit Rat und Tat zur Seite. Über die klassisch anwaltliche Tätigkeit der Prozessführung hinaus stehen wir Ihnen auch vorgerichtlich beratend mit unserem Fachwissen zur Seite und vertreten Ihre Interessen.

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