Wir beraten in allen Fragen der Sozialversicherung und sozialen Förderung.
Zum Sozialversicherungsrecht gehören das Recht der Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Zum Recht der sozialen Förderung zählt die Ausbildungsförderung (BAföG), die Kinder- und Jugendhilfe, das Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld und Hilfen für Behinderte.
Wir beraten im Schwerpunkt stationäre und ambulante Einrichtungen, die Leistungen für die Sozialversicherungen oder der sozialen Förderung erbringen. Dazu gehören Krankenhäuser, Altenheime und ambulante Dienste, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der ambulanten bzw. stationären Betreuung von Menschen mit Handicap. Ebenso beraten und vertreten wir kommunale Träger und Privatpersonen, z.B. zur Frage der Finanzierung von Heimkosten.